Tränenmond
von Ouarda Saillo beschreibt ihre dramatische Kindheit in Marokko
Die Spur der Tränen
Ouarda Saillos neues Buch “Die Spur der Tränen” wird seit Mitte 2008 ausgeliefert.
Die holländische Ausgabe wird unter dem Titel Een spoor van tranen seit Februar 2009 ausgeliefert.
Bestseller I
Die im Januar 2006 ausgelieferte Taschenbuchausgabe von Tänenmond erreichte innerhalb von drei Wochen Platz 33 der Bestsellerlisten. Das Taschenbuch erreichte die dritte Auflage innerhalb von acht Wochen. Unterdessen ist die vierte Auflage im Buchhandel. Aktuell wurde die Weltbild-Ausgabe ausgeliefert.
Bestseller II
Im August 2004 erschien Tränenmond beim Sirene Verlag in Holland und eroberte sofort die Bestsellerlisten. Titel: Dochter van Agadir. Unterdessen gibt es auch eine Taschenbuchausgabe. www.sirene.nl
Französische Ausgabe kommt
im Dezember 2007 wird die französische Ausgabe unter dem Titel “Lune des Larmes” ausgeliefert.
Jetzt auch in dänisch
Die dänische Ausgabe von Tränenmond wurde jetzt ausgeliefert. Titel: Barndommens smerte. ISBN 87-632-4180-3. Infos www.bogklubber.dk
Jetzt auch auf tschechisch
Die in Prag erschienene Ausgabe von Tränenmond heißt “Plac v pousti”. Sie ist im Ikar Verlag erschienen.
Weitere Auslandsausgaben
Die griechische Version von Tränenmond ist ausgeliefert, die thailändische ebenso wie die estnische.
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Impressum
Tränenmond e.V.
c/o Presseagentur Knesebeck
Widenmayerstr. 25
80538 München
www.traenenmond.de
Vertretungsberechtigter
Vorstand:
Ouarda Saillo Kneissler
Registergericht:
Amtsgericht München
VR 18338
Inhaltlich verantwortlich:
Michael Kneissler
(Adresse wie oben)
§ 1
Name, Sitz, Geschäftsjahr
1.Der Verein führt den Namen Tränenmond
Er soll in das Vereinsregister des zuständigen Re-gistergerichts eingetragen werden, mit dem Zusatz e.V.
2.Der Verein hat seinen Sitz in München
3.Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2
Zweck des Vereins
1.Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Ab-schnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenord-nung.
2. Ziel des Vereins ist es, bedürftige Frauen und Kinder in Marokko ideel und finanziell zu unterstützen. Insbesondere bemüht er sich darum, das Schicksal von Müttern und ihren unehelichen Kindern zu erleichtern.
Der Verein erreicht seine Ziele insbesondere durch
a.Information der Öffentlichkeit
b.Sammeln von Spendengeldern
c. Förderung der Organisation Oum el Banine („Mutter der Kinder“) in Agadir und anderer Hilfsorganisationen vor Ort. Der Verein wird dabei als Förderkörperschaft i.S.d. § 58 Nr.1 AO tätig. Er beschafft Finanzmittel und leitet diese an Oum el Banine zweckgebunden für die Arbeit dieser Partner-Organisation von terre des hommes weiter.
4.Der Satzungszweck wird künftig auch unmittelbar selbst verwirklicht insbesondere durch Hilfen für Mutter-Kind-Projekte und Projekte für Strassenkinder in Marokko und bedient sich dazu weisungsgebundener und rechenschaftspflichtiger Hilfspersonen i.S.d. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO.
5.Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Seine Mit-tel dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke ver-wendet werden. Die Mitglieder erhalten keinerlei Zu-wendungen aus Mitteln des Vereins.
6.Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Vereins-zweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3
Erwerb der Mitgliedschaft
1.Vereinsmitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden.
2.Über den schriftlich zu stellenden Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand nach freiem Ermessen.
Die Mitgliedschaft beginnt, sobald vom Vorstand die Aufnahme in den Verein schriftlich bestätigt wird.
§ 4
Beendigung der Mitgliedschaft
1.Die Mitgliedschaft im Verein endet
a) mit dem Tod oder Geschäftsunfähigkeit, bei juristischen Personen mit ihrer Auflösung,
b) durch freiwilligen Austritt,
c) durch Ausschluß aus dem Verein.
2.Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Er ist jederzeit mit sofortiger Wirkung möglich.
3.Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen wer-den, wenn es gegen die Ziele des Vereins verstoßen hat und deshalb ein weiterer Verbleib im Verein den anderen Mitgliedern nicht zumutbar ist.
Dem betroffenen Mitglied ist Gelegenheit zur Stel-lungnahme zu den Vorwürfen zu geben.
Der Ausschluß erfolgt durch Beschluß der Mitglieder-versammlung mit zwei Dritteln Mehrheit der abgegebe-nen Stimmen.
4.Bei Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt keinerlei Rückvergütung oder Ausschüttung aus dem Vereinsver-mögen an das ausscheidende Mitglied.
§ 5
Mitgliedsbeiträge
1.Grundsätzlich werden keine Beiträge erhoben. Die Mittel des Vereins sollen vielmehr durch freiwillige steuerbegünstigte Spenden aufgebracht werden.
2.Die Mitgliederversammlung kann aber jeweils für das nächste Geschäftsjahr die Festsetzung von Mitglie-derbeiträgen beschließen.
§ 6
Organe des Vereins
Organe des Vereins sind
a)der Vorstand,
b)die Mitgliederversammlung.
§ 7
Der Vorstand
1.Der Vorstand besteht aus zwei Vereinsmitgliedern.
Es sind dies
a)der erste Vorsitzende,
b)sein Stellvertreter,
2.Jedes Vorstandsmitglied ist allein zur Vertretung des Vereins berechtigt.
3.Die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder ist ehrenamt-lich.
4.Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitglieder-versammlung auf die Dauer von zwei Jahren bestellt. Sie bleiben jedoch bis zur Neuwahl des Vorstands im Amt.
§ 8
Mitgliederversammlung
1.Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jedes Jahr statt.
Eine außerordentliche Versammlung muß stattfinden, wenn das Interesse des Vereins dies erfordert oder wenn mindestens 10 % der Mitglieder unter Angabe des Beschlußgegenstands schriftlich die Abhaltung einer Versammlung verlangen.
2.Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand schrift-lich unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen einberufen. Die Frist beginnt mit der Absendung (Poststempel) des Einladungsschreibens. Das Einladungsschreiben gilt als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekannt gegebene Anschrift gerichtet ist.
3.Die Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorsitzen-den geleitet, ersatzweise von seinem Stellvertreter, ersatzweise von einem von der Versammlung gewählten Vorsitzenden.
Alle Beschlüsse werden schriftlich in einem Protokoll niedergelegt. Das Protokoll ist vom Schriftführer und dem Versammlungsleiter zu unterzeichnen.
4.Soweit nicht das Gesetz oder diese Satzung eine hö-here Stimmenmehrheit vorschreiben, werden alle Be-schlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefaßt. Stimmenthaltungen bleiben außer Be-tracht.
Jedes Vereinsmitglied hat eine Stimme.
5.Bei folgenden Beschlüssen ist jedoch eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen erforder-lich:
a)Änderung der Satzung,
b)Auflösung des Vereins.
In diesen Fällen muß außerdem vor Beschlußfassung das zuständige Finanzamt gehört werden.
§ 10
Aufgaben der Mitgliederversammlung
Neben den in der Satzung genannten Aufgaben der Mit-gliederversammlung ist sie insbesonders zuständig für
1.Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes und Entlas-tung des Vorstandes
2.Wahl der beiden Kassenprüfer
§ 11
Auflösung und Anfallberechtigung
1.Im Falle der Auflösung des Vereins sind die jeweili-gen Vorstandsmitglieder je einzelvertretungsberech-tigte Liquidatoren, sofern die Mitgliederversammlung nicht mit drei Viertel Stimmenmehrheit etwas anderes beschließt.
2.Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das gesamte Vermögen des Vereins an die Landeshauptstadt München, die es unmittelbar und ausschliesslich für ge-meinnützige bzw. mildtätige Zwecke im Sinne dieser Satzung zu verwenden hat.
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